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AGB

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von
BlueLights Events e.K., insbesondere für die Vermietung von Veranstaltungstechnik
und -material, die Bereitstellung von Personal, Catering-Leistungen sowie Messebau.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,
BlueLights Events e.K. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung eines
Angebots oder durch die Unterzeichnung eines Miet- , Dienstleistungs- oder
Werkvertrags zustande. Angebote von BlueLights Events e.K. sind freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


3. Auftragsdurchführung
(1) Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse gelten Lieferfristen und -termine nur
annähernd. Insbesondere im Falle höherer Gewalt ist BlueLights Events e.K.
berechtigt, die Leistung verspätet oder – bei Unmöglichkeit – gar nicht zu erbringen.
Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.
(2) BlueLights Events e.K. behält sich vor, Foto- und/oder Videoaufnahmen des
Einsatzortes zu Dokumentations- und/oder Werbezwecken zu erstellen, sofern keine
berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
(3) Die Haftung für Mietartikel geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über.
Die Mietartikel sind nicht versichert, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine
Versicherung abgeschlossen.
(4) Die Reinigung nach üblichem Gebrauch ist im Mietpreis enthalten. Bei starker
Verschmutzung (z. B. Schlamm in Toilettenwagen, Aufkleber an Absperrgittern,
Rotwein- oder Wachsflecken auf Tischdecken etc.) wird der zusätzliche
Reinigungsaufwand separat berechnet.
(5) Bei Transport durch den Kunden liegt die Verantwortung für die sachgemäße
Ladungssicherung beim Kunden.
(6) Anlieferungen erfolgen bis zur ersten Bordsteinkante. Bei gebuchtem Auf-/Abbau
sind Besonderheiten vorab mitzuteilen. Abweichungen (z. B. Lieferung ins
Obergeschoss) werden zusätzlich berechnet.
(7) Wird Material durch BlueLights Events e.K. abgeholt, ist es vom Kunden
ordnungsgemäß verpackt am Übergabeort bereitzustellen.
(8) Die Endkontrolle des Materials kann im Lager erfolgen. Schäden, die dabei
festgestellt werden, werden dokumentiert und ggf. in Rechnung gestellt.
(9) Der Kunde ist für die rechtzeitige Einholung aller behördlichen Genehmigungen
verantwortlich, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies
betrifft insbesondere Auflagen zu Lärmschutz, Sicherheitsbestimmungen,
Straßensperrungen, Brandschutz oder andere öffentlich-rechtliche Vorgaben. Bei
fehlender Genehmigung haftet ausschließlich der Kunde.


4. Rücktritt vom Auftrag
(1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass eine Bonitätsprüfung durch z. B.
Creditreform, Schufa etc. erfolgen darf.
(2) BlueLights Events e.K. kann ohne Ersatzansprüche des Kunden vom Vertrag
zurücktreten, wenn:
a) falsche Angaben zur Person oder Firma gemacht wurden,
b) relevante Informationen zur Kreditwürdigkeit fehlen oder falsch sind,
c) ein Inkasso-
, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren besteht oder beantragt wurde.
(3) Etwaige Aufwendungen hat der Kunde zu ersetzen.


5. Rücktrittskosten bei Mietequipment
• Rücktritt 30 Tage oder früher vor Auftragsbeginn: 25 % des Netto-Auftragsvolumens
• Rücktritt 15–29 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % des Netto-Auftragsvolumens
• Rücktritt 14–3 Tage vor Auftragsbeginn: 75 % des Netto-Auftragsvolumens
• Rücktritt weniger als 3 Tage vor Auftragsbeginn: 100 % des Netto-Auftragsvolumens


6. Einsatz von Drittanbietern (Rentman)
Zur Auftragsabwicklung nutzt BlueLights Events e.K. das cloudbasierte
Planungssystem Rentman. Personenbezogene Daten werden dabei im Rahmen einer
Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet. Rentman B.V. ist vertraglich
zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Weitere
Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.


7. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der
Vertragsgegenstand hauptsächlich auf persönliche Belange abgestellt war. Durch Tod,
Rechtsnachfolge oder rechtliche Veränderung auf Kundenseite bleibt der Vertrag
grundsätzlich unberührt.


8. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich netto und zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.


9. Preisanpassungen bei Kostenveränderungen
Sollten sich gesetzliche Steuern, Abgaben, Versicherungskosten, Betriebskosten,
Löhne oder Lohnnebenkosten ändern – insbesondere durch neue Tarifverträge – so ist
BlueLights Events e.K. berechtigt, das vereinbarte Entgelt entsprechend anzupassen.
Die Anpassung erfolgt proportional zur Änderung der zugrunde liegenden
Kostenfaktoren, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.


10. Zahlungsbedingungen
(1) Für Neukunden gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen, für Bestandskunden 14 Tage ab
Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Vor Auftragsbeginn kann eine einmalige Kaution bzw. Vorkasse fällig sein. Die
Durchführung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
(3) Zulässige Zahlungsarten:
• Überweisung auf das Geschäftskonto
• Barzahlung an autorisiertes Personal

• Kartenzahlung an autorisiertes Personal
(4) Zahlungsverzug berechtigt BlueLights Events e.K., alle Leistungen einzustellen.
(5) Nach 30 Tagen ohne Widerspruch gilt die Rechnung als genehmigt.
(6) Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet. Weitere Verzugsschäden
können geltend gemacht werden.


11. Abwerbung von Personal
(1) Dem Kunden ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12
Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung des Geschäftsführers von BlueLights Events e.K. Arbeitskräfte oder
Subunternehmer des Unternehmens abzuwerben oder direkt bzw. indirekt zu
beschäftigen.
(2) Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des zuletzt gezahlten Netto-Monatslohns des
betroffenen Mitarbeiters. Für Minijobber beträgt die Vertragsstrafe mindestens 556 €.
Bei Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigten richtet sich die Höhe nach dem tatsächlichen
Netto- Monatslohn × 3.
(3) Alternativ kann eine schriftlich vereinbarte Ablösesumme gezahlt werden, deren
Höhe Individuell festgelegt wird. Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Abwerbung und die Annahme einer Ablösesumme liegt allein bei BlueLights Events
e.K.


12. Mindestarbeitszeiten bei Personalbuchung
(1) Für Servicekräfte und Barkeeper gilt eine Mindestbuchungsdauer von 5 Stunden
pro Einsatztag. Auch bei einem früheren Abbruch des Einsatzes ist die
Mindestarbeitszeit voll zu vergüten.
(2) Für Sicherheitspersonal gilt eine Mindestbuchungsdauer von 6 Stunden pro
Einsatztag. Auch hier ist bei einem vorzeitigen Einsatzende die volle
Mindestarbeitszeit zu zahlen.
(3) Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung mit BlueLights Events e.K.


13. Stromversorgung und Infrastruktur
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Auftrags
notwendige Infrastruktur bereitzustellen, insbesondere eine ordnungsgemäße und
leistungsfähige Stromversorgung.
(2) Hierzu zählen funktionsfähige Stromanschlüsse, ausreichende Absicherungen,
wetterfeste Leitungsführung sowie der Schutz technischer Einrichtungen vor Nässe,
Überlastung und unbefugtem Zugriff.
(3) Für Ausfälle, Verzögerungen oder Schäden infolge mangelhafter Infrastruktur
haftet ausschließlich der Kunde.


14. Verbotene Nutzung und Weitergabe von Mietequipment
(1) Die Nutzung des überlassenen Equipments ist ausschließlich auf den vertraglich
vereinbarten Zweck beschränkt.
(2) Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von BlueLights Events e.K. ausdrücklich untersagt.
(3) Im Falle eines Verstoßes behält sich BlueLights Events e.K. das Recht vor, den
Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.


15. Haftungsbeschränkung
BlueLights Events e.K. haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für
Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist die Haftung
ausgeschlossen.


16. Höhere Gewalt und Veranstaltungsabsage
Muss eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfügung oder
widriger Witterung abgesagt werden, bleiben bereits erbrachte Leistungen und
Aufwendungen von BlueLights Events e.K. zahlungspflichtig. Ein Anspruch auf Ersatz
entfällt.


17. Verhalten auf Veranstaltungen / Hausrecht
BlueLights Events e.K. behält sich vor, Personen bei sicherheitsrelevantem oder
störendem Verhalten von der Veranstaltung auszuschließen.


18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


19. Künstlerbuchungen, Konzerte und Promotionpflicht
(1) Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt, sofern BlueLights Events e.K.:
• Künstler, Bands oder DJs vermittelt, bucht oder beauftragt oder
• als Veranstalter oder Mitveranstalter von Konzerten, Shows oder Veranstaltungen
mit Live-Acts auftritt.
Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend zu allen übrigen Bestimmungen
dieser AGB.
(2) Pflichten des Künstlers / der Band
Der Künstler / die Band verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erfüllung aller
vereinbarten Leistungen, insbesondere zu:
• pünktlicher Anreise zu Aufbau, Soundcheck und vereinbartem Showbeginn,
• Einhaltung der vereinbarten technischen Anforderungen (Stageplan, Technikrider),
• kooperativer Zusammenarbeit mit dem technischen, organisatorischen und
sicherheitsrelevanten Personal von BlueLights Events e.K.,
• professionellem, ordnungsgemäßem und veranstaltungstauglichem Verhalten auf
und hinter der Bühne.
(3) Promotionpflicht
Der Künstler / die Band verpflichtet sich, die Veranstaltung aktiv zu bewerben.
Mindestanforderung ist:
• ein öffentlicher Beitrag (Post oder Reel) auf Instagram sowie
• mindestens eine Instagram-Story zur zusätzlichen Bewerbung des Beitrags.
(4) Veröffentlichungszeitpunkt
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird zwischen dem Künstler / der Band und dem
Veranstalter individuell abgestimmt. Der Künstler verpflichtet sich, den vereinbarten
Veröffentlichungszeitpunkt verbindlich einzuhalten.
(5) Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Promotionpflicht
Erfolgt die vereinbarte Veröffentlichung (Post und/oder Story):
• mehr als 4 Wochen verspätet im Vergleich zum abgestimmten Termin oder gar nicht,
ist BlueLights Events e.K. berechtigt, die vereinbarte Gage um 25 % zu kürzen.
(6) Pauschalierter Schadensersatz
Die Kürzung gemäß Absatz 19.5 gilt als pauschalierter Schadensersatz. Dem Künstler
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist. BlueLights Events e.K. bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich
vorbehalten.
(7) Grobe Pflichtverletzungen / Abbruch des Auftritts
Bei groben Pflichtverletzungen ist BlueLights Events e.K. berechtigt, den Auftritt ganz
oder teilweise abzubrechen.
Als grobe Pflichtverletzungen gelten insbesondere:
• Nichterscheinen („No-Show“),
• Betreten der Bühne oder Auftritt in nicht spielfähigem Zustand (z. B. erheblicher
Alkohol- oder Drogeneinfluss),
• vorsätzliche Beschädigung von Material, Technik oder Infrastruktur,
• gefährdendes, diskriminierendes oder sicherheitsrelevantes Verhalten gegenüber
Publikum, Personal oder Dritten.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch von BlueLights Events e.K. auf volle Zahlung der
vereinbarten Gage bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben
unberührt.
(8) Hausrecht und Verhalten
Die Regelungen zum Hausrecht und Verhalten gemäß Abschnitt 17 dieser AGB gelten
für Künstler, Bandmitglieder, Crew, Begleitpersonen und sonstige vom Künstler
eingesetzte Personen entsprechend.
(9) Getränke- und Speiseverkaufsrecht / Veranstalterpriorität
Sofern die jeweilige Veranstaltungslocation den Getränke- und/oder Speiseverkauf
nicht selbst durchführt, steht BlueLights Events e.K. als Veranstalter vorrangig und
ausschließlich das Recht zu, den Getränke- und/oder Speiseverkauf zu organisieren,
durchzuführen und wirtschaftlich zu verwerten. Dieses Recht hat Vorrang vor allen
Interessen des Künstlers, der Band, deren Managements, Crews oder sonstiger Dritter.
BlueLights Events e.K. entscheidet allein und nach eigenem Ermessen,
• ob der Verkauf selbst durchgeführt wird oder
• ob dieser ganz oder teilweise an Dritte vergeben wird.
Ein Anspruch des Künstlers oder dessen Umfelds auf Beteiligung am Getränke- oder
Speiseverkauf besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich
vereinbart.
(10) Exklusivität und Konkurrenzauftritte
(10.1) Der Künstler / die Band verpflichtet sich, keine weiteren öffentlichen Auftritte im
Zeitraum von
• 30 Tagen vor und
• 30 Tagen nach
der Veranstaltung von BlueLights Events e.K. im Umkreis von 100 Kilometern um den
Veranstaltungsort durchzuführen.
(10.2) Diese Regelung gilt insbesondere für Auftritte, die geeignet sind, den Ticketverkauf,
die Besucherzahl oder den wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung negativ zu
beeinflussen.
(10.3) Bei einem Verstoß gegen diese Exklusivitätsregelung ist BlueLights Events e.K.
berechtigt, die vereinbarte Gage um 25 % zu kürzen.
(10.4) Die Kürzung gilt als pauschalierter Schadensersatz. Dem Künstler bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(11) Merchandising
(1) Der Verkauf von Künstler-Merchandise (z. B. Textilien, Tonträger, Accessoires) im
Rahmen der Veranstaltung ist grundsätzlich erlaubt.
(2) Eine etwaige Umsatzbeteiligung, Standgebühr oder sonstige Vergütungspflicht
zugunsten von BlueLights Events e.K. bedarf einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung.
(3) Ort, Umfang und Platzierung des Merchandising-Verkaufs erfolgen ausschließlich
nach vorheriger Absprache mit BlueLights Events e.K.
(4) Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Verkaufsplatzes, Personals oder
technischer Ausstattung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart
wurde.


20. GEMA, Urheber- und Leistungsschutzrechte
(1) BlueLights Events e.K. übernimmt für sämtliche von ihr veranstalteten oder
mitveranstalteten Veranstaltungen die ordnungsgemäße Anmeldung bei der GEMA
sowie die Zahlung der hierfür anfallenden Gebühren, sofern keine abweichende
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Die Übernahme der GEMA-Gebühren erfolgt nicht zulasten des Künstlers und wird
nicht auf die vereinbarte Gage angerechnet. Eine Verrechnung oder Kürzung der
Künstlergage aufgrund von GEMA-Kosten ist ausgeschlossen.
(3) Der Künstler / die Band versichert, dass sämtliche im Rahmen des Auftritts
dargebotenen Werke, Darbietungen, Remixe, Samples oder Playlists frei von Rechten
Dritter sind oder ordnungsgemäß lizenziert wurden.
(4) Der Künstler / die Band stellt BlueLights Events e.K. von sämtlichen Ansprüchen
Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Urheber-,
Leistungsschutz- oder Nutzungsrechten durch den Künstler entstehen.
(5) Diese Regelungen gelten für alle Veranstaltungen von BlueLights Events e.K.,
insbesondere für Konzerte, Shows und Veranstaltungen mit Live-Acts.


21 Erweiterte Nutzungsrechte bei Konzerten und Live-Acts
(1) Für Konzerte, Shows und Veranstaltungen mit Live-Acts räumt der Künstler / die
Band BlueLights Events e.K. zusätzlich ausdrücklich das Recht ein, Foto-
, Video- und
Tonaufnahmen der Auftritte, Proben, Soundchecks sowie der Bühnenperformance zu
erstellen und zu verwerten.
(2) Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere:
• Veröffentlichung und Verbreitung über Online-Medien, Social-Media-Plattformen
und Streaming-Kanäle
• Nutzung auf der Webseite von BlueLights Events e.K. sowie auf Event- und
Ticketplattformen
• Verwendung in Aftermovies, Trailern, Werbeclips und Veranstaltungsrückblicken
• Nutzung zu PR-
, Marketing- und Imagezwecken von BlueLights Events e.K.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich, räumlich
sowie inhaltlich unbeschränkt, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde.
(4) Die Nutzung der Aufnahmen darf den Künstler nicht in entstellender,
ehrverletzender oder rufschädigender Weise darstellen.
(5) Diese Rechte gelten unabhängig von der Art des Auftritts und ausdrücklich für alle
von BlueLights Events e.K. veranstalteten Konzerte und Live-Events.


22. Ticketkontingente, Ticketaufstockung und Mehrerlöse
(1) Die mit dem Künstler, Act oder DJ vereinbarte Gage stellt eine pauschale
Festvergütung dar und gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich verkauften oder
verfügbaren Tickets.
(2) Erhöht BlueLights Events e.K. nach Vertragsschluss das Ticketkontingent –
beispielsweise aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlichen
Gründen – so führt dies nicht zu einer Anpassung, Erhöhung oder Nachvergütung der
vereinbarten Künstlergage.
(3) Sämtliche Mehreinnahmen aus einer Erhöhung des Ticketkontingents stehen
ausschließlich BlueLights Events e.K. zu.
Ein Anspruch des Künstlers, Acts, DJs, Managements oder sonstiger Beteiligter auf
Beteiligung an zusätzlichen Ticketerlösen besteht nicht.
(4) BlueLights Events e.K. behält sich ausdrücklich vor, nach eigenem Ermessen und
freiwillig eine zusätzliche Vergütung oder Bonuszahlung an den Künstler zu leisten.
Ein solcher Bonus begründet keinen Rechtsanspruch für zukünftige Veranstaltungen.
(5) Mit der vereinbarten Gage sind sämtliche Leistungen des Künstlers abgegolten.
Weitere Abgaben, Beteiligungen oder Nachforderungen im Zusammenhang mit
Ticketverkäufen, Kapazitätserhöhungen oder Mehrerlösen sind ausgeschlossen.


23. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist Braunschweig.

Braunschweig, den 18.11.2025

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